Anwendung · Antriebstechnik

Einstechschleifen von Getriebeteilen

Beim Einstechschleifen von Getriebekomponenten stehen Maßhaltigkeit, Oberflächenqualität und Prozessstabilität im Fokus. Gehärtete Einsatz- und Vergütungsstähle erfordern ein Werkzeug mit stabiler Schneidfähigkeit und hoher thermischer Belastbarkeit.

VEWN KeramikB91Ø 350 mm
Einstechschleifen einer Getriebekomponente

Prozess


Keramisch gebundene CBN-Schleifscheiben ermöglichen das wirtschaftliche Schleifen von Wellenabsätzen, Lager- und Dichtsitzen sowie Funktionsdurchmessern bei hoher Reproduzierbarkeit.

Die definierte Porenstruktur erzeugt einen ausgeprägten Selbstschärfeffekt und konstante Zerspanungsbedingungen. Die hohe Wärmeleitfähigkeit von CBN reduziert den Wärmeeintrag in die Randzone – auch bei höheren Zeitspanvolumina.

Was der Prozess gewinnt


Längere Abrichtintervalle

Höhere Standzeit und reduzierte Maschinenstillstände

Konstante Profil- und Maßhaltigkeit

Reproduzierbare Durchmesser- und Formgenauigkeit

Reduzierte Schleifkräfte

Geringere Spindelbelastung, stabile Prozessbedingungen

Minimierter Wärmeeintrag

Reduziertes Risiko von Schleifbrand und Gefügebeeinflussung

Empfohlene Werkzeuge


Werkzeugprogramm für Einstechschleifen von Getriebeteilen
Produkttypen Außenrund- und Einstechschleifscheiben
Bindung VEWN – EHWA Keramikbindung
Körnung B91
Abmessungen Profilscheibe Ø 350 mm

Prozessbeispiel


CBN B91 VEWN

Einstechschleifen gehärteter Stirnräder im Serienprozess

Ziel: Standzeit erhöhen bei konstanter Profil- und Oberflächenqualität

bis 30 %
Höhere Standzeit

Referenz: galvanisch gebundene CBN-Profilscheibe

Prozessparameter
Werkstoff 16MnCr5, einsatzgehärtet, 60–62 HRC
Modul m = 2,5
Zahnbreite 20 mm
Schleifscheibendurchmesser Ø 350 mm
Umfangsgeschwindigkeit 63 m/s
Zustellung radiales Einstechen, ap gesamt 0,18 mm
Vorschubgeschwindigkeit 0,2 – 0,35 mm/s

Ergebnis

  • Weniger Abrichtzyklen, höhere Maschinenverfügbarkeit
  • Konstante Profilhaltigkeit, Verzahnungsqualität bis Q6 ohne Profilkorrektur

Werte aus einem freigegebenen Kundenprozess. Die Auslegung erfolgt immer auf Maschine, Werkstück und Prozess des Einzelfalls – die Zahlen sind Nachweis, keine Zusage.